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   BVerwG, 06.04.1961 - I C 146.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,793
BVerwG, 06.04.1961 - I C 146.58 (https://dejure.org/1961,793)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1961 - I C 146.58 (https://dejure.org/1961,793)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1961 - I C 146.58 (https://dejure.org/1961,793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übertritt von Vieh auf das Autobahngelände - Verkennung bundesrechtlicher Vorschriften - Zubehör der Autobahnstrecke - Ordnungsgemäße Ausübung des Störerauswahlermessens - Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes - Verhängung eines Weideverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1495
  • DVBl 1961, 930
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 18.78

    Lichtzeichenanlage als Verkehrseinrichtung - Erweiterung einer Straße durch den

    Auch die im Straßenrecht geregelte Straßenbaulast erstreckt sich nicht nur auf den Straßenkörper, sondern auch auf die verkehrsregelnden und verkehrslenkenden Anlagen, die in den Straßengesetzen als Zubehör der Straße und damit als Straßenbestendteil aufgeführt sind (ebenso für das Bundesfernstraßengesetz der Beschluß vom 6. April 1961 - BVerwG 1 C 146.58 -, NJW 1961, 1495; Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, RdNr. 3.4 zu § 3; Kodal a.a.O. S. 221).
  • BVerwG, 01.07.1968 - IV C 9.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. April 1961 -BVerwG I C 146.58 - zur Bedeutung der Straßenbaulast für das Polizeirecht - angenommen, in einem Falle, in dem Verkehrssicherheitsgründe es dem Straßenbaulastträger angezeigt erscheinen ließen, trotz Vorhandenseins einer Umzäunung der Weiden durch den Anlieger, noch für eine straßeneigene zusätzliche Sicherung zu sorgen.
  • VG Braunschweig, 27.11.2019 - 1 A 1/19

    Brücke; Interessentenschaft; nichtöffentlicher Weg; Observanz;

    Da bereits keine Verpflichtung aus Oberservanz zur Wiederherstellung der Barnbruchsbrücke besteht, muss der Einwand der Beklagten, dass vom Begriff der Unterhaltung nur die laufende Reinigung und Instandsetzung und nicht auch ein grundlegender Ersatzbau umfasst ist, nicht abschließend geklärt werden (vgl. für eine weite Auslegung des Unterhaltungsbegriffs die Rechtsprechung für den Bereich des Wasserrechts: BVerwG, Urt. v. 5.12.2001 - 9 A 13/01 -, juris Rn. 31, 35; Nds. OVG, Urt. v. 22.8.1969 - III A 143/65 -, VerwRspr 1970, 925 (925, 927); für den Bereich des Straßenrechts: BVerwG, Beschl. v. 6.4.1961 - BVerwG I C 146/58, NJW 1961, 1495 (1495); OVG Berlin, Beschl. v. 1.3.1994 - 1 S 136.93 -, juris Rn. 3 f.; zur Auflage einer "dauernden Unterhaltung" bei einem Planfeststellungsbeschluss: BVerwG, Urt. v. 16.3.1984 - 4 C 46/80 -, juris Rn. 13; für den Bereich des (früheren) Eisenbahnkreuzungsrechts: BVerwG, Urt. v. 6.12.1967 - IV C 93.65 -, juris Rn. 9 f.).
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